Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.02.1957

Rechtsprechung
   BAG, 06.02.1957 - 4 AZR 142/55   

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BAG, 06.02.1957 - 4 AZR 142/55 (https://dejure.org/1957,1192)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1957 - 4 AZR 142/55 (https://dejure.org/1957,1192)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1957 - 4 AZR 142/55 (https://dejure.org/1957,1192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis nach TOA - Tätigkeitsmerkmale - Einstufung des Angestellten - Vergütungsgruppe - Sinngemäße Lückenausfüllung - Erzieher - Tarifgefüge - Einordnung ähnlicher Sachverhalte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TOA § 3 Abs. 2 S. 1, Anlage1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 17
  • DB 1957, 512
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.01.1955 - 2 AZR 235/54

    Arbeitsverhältnis: Fortgeltung der Dienstordnungen hinsichtlich der

    Auszug aus BAG, 06.02.1957 - 4 AZR 142/55
    Wegen der Weitergeltung der Dienstordnungen wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG 1, 250 verwiesen.
  • BAG, 11.10.1961 - 4 AZR 95/60

    Technische Tätigkeit - Bürotätigkeit - Vergütungsordnung der TO A - Technischer

    Für eine entsprechende Anwendung nicht unmittelbar anwendbarer Normen ist aber nur dann Raum, wenn eine Tätigkeit in der Vergütungsordnung nicht aufgeführt ist und sie deshalb im Wege einer sinngemäßen Lückenausfüllung bewertet werden muß; im übrigen müßte auch dann ein Vergleich zu solchen Tätigkeiten gezogen werden, die der zu bewertenden Tätigkeit artverwandt und deshalb mit ihr vergleichbar sind (vgl» BAG 4, 17 = AP Nr» 17 zu § 3 TO.A)" Eine solche entsprechende Anwendung anderer Tätigkeitsmerkmale erübrigt sich jedoch hier, da der Bürodienst in der tariflichen Vergütungsordnung ausdrücklich geregelt ist ,.
  • BAG, 29.05.1957 - 4 AZR 611/54

    Einstufung eines Angestellten - Tatsächliche Feststellungen - Inhalt der

    Wie der erkennen de Senat in seiner Entscheidung vom 6. Februar 1957 (4 AZR 142/55) festgestellt hat, erfolgt in einem solchen Falle die Einstufung in die der Tätigkeit entsprechende Vergütungsgruppe im Wege sinngemässer Lücken ausfüllung, und zwar danach, wie im Tarifgefüge der TO.A solche Tätigkeiten bewertet werden, die der vom Kläger ausgeübten Art verwandt und deshalb vergleichbar sind.
  • BAG, 24.11.1965 - 4 AZR 272/64

    Technische Lehrerin an Volksschule - Einstufung eines Angestellten -

    Eine solche Lückenausfüllung muß, wie das Landesarbeitsgericht in .Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BAG 4, 17 = AP Nr. 17 zu § 3 TO.A; BAG 8, 181 = AP Nr» 11 zu § 16 AOGÖ) weiter darlegt, aus dem Tarifgefüge der in Betracht kommenden Vergütungsordnungen selbst gewonnen werden.
  • BAG, 16.04.1958 - 4 AZR 288/56

    Diplomatischer Kurier - Einstufung

    Es hat hierzu nach eingehender Erörterung der Aufgaben des Kuriers festgestellt, der Bienst des diplomatischen Kuriers, der mit Diplomatenpass reise und den Schutz und die Vorrechte eines Diplomaten genieße, verlange höchste Verantwortung und Zuverlässigkeit» Der diplomatische Kurier müsse neben Sprachkenntnissen, guten Umgangsforraen, Weltgewandtheit und gründlichsten Kenntnissen der für die Durchführung des Dienstes in Betracht kommenden in- und ausländischen Vorschriften auch ein besonders stark ausgeprägtes Bildungsniveau besitzen, das sich nicht auf ein Wissen mehr allgemeiner Art beschränke» Wie schon im früheren Deutschen Reich, so würden auch jetzt für diesen Dienst grundsätzlich ehemalige Offiziere eingesetzt, weil bei diesen auf Grund ihres Werdeganges und Herkommens am ehesten anzunehmen sei, daß sie den an die Kuriertätigkeit zu stellenden Anforderungen gewachsen seien» Im Ausland auf sich allein gestellt, müsse der Kurier nämlich selbständig Entscheidungen treffen, die bei nicht richtiger Erfassung und Beurteilung der Situation weit schwerwiegendere folgen verursachen könnten, als ein Angestellter der Verg»Gr» III normalerweise bei falschem Handeln an Schaden anzurichten vermöge» Wenn das Berufungsgericht nach dem aus diesen Feststellungen gewonnenen Gesamtbild zu dem Ergebnis gelangt ist, daß die Tätigkeit des Klägers von den nach Ansicht der Beklagten in Betracht kommenden Merkmalen der Verg» Gr, V b TO»A (Außendienst mit selbständiger Tätigkeit in Stellen von besonderer Bedeutung) nicht mehr erfasst wird, so ist darin eine revisible Rechtsverletzung, ins besondere eine offensichtlich fehlerhafte Bewertung, nicht zu erblicken» Dann ist aber auch der weitere Schluß richtig, daß die Tätigkeit des diplomatischen Kuriers, die in der Vergütungsordnung nicht ausdrücklich genannt ist, überhaupt nicht unmittelbar unter die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zur TO A unterzuordnen ist» Die richtige Vergütungsgruppe muß dann, da die TO»A alle Angestellten in ihrem Geltungsbereich erfassen will, im Wege der ergänzenden Tarifauslegung gefunden werden, wie das Berufungsurteil zutreffend ausführt (vgl, hierzu auch BAG 4, 17) Wenn das Berufungsgericht hierbei zu dem Schluß kommt, daß der diplomatische Kurier nach den von ihm geforderten Fähigkeiten und Leistungen dem einem Akademiker gleichwertigen Angestellten der Verg.Gr» III TO»A am nächsten komme, so ist auch darin eine offensichtlich fehlerhafte Bewertung nicht zu finden» Insbesondere ist 8.
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   BAG, 15.02.1957 - 1 AZR 391/55   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 17
  • NJW 1957, 924
  • DB 1957, 431
  • DB 1957, 484
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